Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

§ 1 Preise 

Die Preise sind freibleibend. Abzüge sind nur in der auf der Rechnung ausdrücklich vorgemerkten Form zulässig. Wechsel werden nur auf besondere Vereinbarung und nur erfüllungshalber in Zahlung genommen. Der Wechsel ist auf die volle Bruttosumme der Rechnung auszustellen. Die im normalen Geschäftsverkehr gewährten Nachlässe bei Zahlung gemäß der Vereinbarung werden in diesem Falle bei ordnungsgemäßer Einlösung des Wechsels am Verfalltage gutgeschrieben. Bei etwaigen Reklamationen sind Kürzungen nur in Höhe und nach Maßgabe unserer schriftlichen Gutschriftanzeige vorzunehmen. Die Berechnung erfolgt zu den am Versandtag gültigen Preisen und Rabatten. Die Bewilligung eines Rabattes erfolgt stets unter der Bedingung, dass der Kaufpreis fristgemäß in voller Höhe eingeht Bei Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung, Insolvenz, gerichtlichem oder außergerichtlichem Vergleich, Scheck- und Wechselprotesten sowie bei Beitreibungsmaßnahmen fällt der Rabatt oder der in Nettopreisen einbezogene Rabatt weg und es wird wieder in voller Höhe nach dem Grund- oder Listenpreis berechnet. Irrtümer und Schreibfehler in Angeboten, Kalkulationen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. binden uns nicht.
 
Regulierung durch Akzepte gilt nicht als Barzahlung. Es besteht darauf kein Skontoanspruch.

§ 2 Versand 

Der Versand geht auf Gefahr des Empfängers. Die Kosten des Versandes sind von ihm zu tragen.

§ 3 Gewährleistung 

Ihre Aufträge werden in unserer Werkstatt mit größter Sorgfalt ausgeführt. Kommt es dennoch einmal zu einem Mangel, gilt:

1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

§ 4 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pllichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorher­sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pllichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
4. Für Schäden, die durch mangelhafte Ausführungen unserer Vorlieferanten entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung. Der Käufer hat sich im Schaden/all nur an unseren Vorlieferanten zu wenden. Unsere Haftung beschränkt sich auf die von uns gelieferten Teile. Für Folgeschäden kommen wir nicht auf. Der Nachweis mangelhafter Lieferung von uns vertriebener Gegenstände ist vom Käufer zu erbringen.
Bei Nichtbeachtung-/einhaltung von Abschmierintervallen nach unseren vorliegenden Vorschriften, erlöschen Gewährleistungsansprüche.
Wird bei bereits amtlich zugelassenen Produkten nachträglich die Zulassung auf Grund nicht von uns zu vertrete­nen Ursachen entzogen, sind Schadenersatzansprüche an uns ebenfalls ausgeschlossen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung und Einlösung in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks unser ausschließliches Eigentum. Im Falle der Weiterveräußerung gelten die daraus entstehenden Forderungen an Dritte bis zur Höhe unseres Guthabens ohne weiteres als an uns abgetreten, wobei auf die abgetretenen Forderungen eingehenden Geldbeträge vom Käufer für uns gesondert aufzubewahren und ausschließlich zur Abdeckung unserer Forderungen zu verwenden sind.
Machen wir von unserem Recht auf Rücknahme der Ware Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser von uns schriftlich erklärt wird. Durch Einbau unserer Waren in Motoren, Fahrzeuge oder sonstige Gegenstände, oder durch irgendwelche anderweitige Bearbeitung, Verarbeitung oder Umbildung wird der Eigentumsvorbehalt und demgemäß unser Recht auf jederzeitige Herausgabe unserer Waren nicht berührt. Für den Fall, dass unsere Waren mtt einer anderen als Hauptsache anzusehenden beweglichen Sache derart verbunden wer­den, dass sie als wesentlicher Bestandteil dieser Sache zu betrachten sind, überträgt uns der Käufer schon jetzt quo­tenmäßiges Miteigentum an der neuen Sache, die er für uns mit in Verwahrung nimmt. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Waren jetzt oder später zustehenden Forderungen an uns sicherungshalber ab.

§ 6 Lieferzeiten 

Unsere Lieferzeiten erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne jede Verbindlichkeit; Rücktritt des Käufers oder Schadenersatzanforderungen wegen Verzugs sind ausgeschlossen. Betriebsstörungen jeder Art. wie Strom- oder Rohstoffmangel, Mobilmachung oder sonstige in den Betrieb eingreifende behördliche Maßnahmen berechtigen uns, unsere Ueferungsverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben. 

§ 7 Auftragserteilung 

Telefonische oder mündliche Vereinbarungen, insbesondere Preisangaben, gelten nur, soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden. 

§ 8 Abweichende Geschäftsbedingungen 

Anders lautende Einkaufsbedingungen unserer Auftraggeber sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich von uns anerkannt werden. Bei Abänderung einzelner unserer Bedingungen, die schriftlich erfolgen muss, bleiben die übrigen Bedingungen unberührt. 

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übri­gen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.